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 AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen (Swimmingpool, Poolabdeckungen, Sonnensegel, Zubehör etc.) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Vertragspartner ist A-Mi-Gi Dienstleistungs- und Handelsgesellschaft mbH (nachfolgend „Verkäufer“).

1.3 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können Verbraucher sein (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Angebote und Artikelpräsentationen stellen kein bindendes Angebot dar. Erst Ihre Bestellung ist ein bindendes Angebot nach § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welches wir annehmen können. Nach Versendung der Bestellung übermitteln wir Ihnen zunächst eine Bestell-Eingangsbestätigung per E-Mail. Bei Annahme Ihrer Bestellung durch uns erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail, mit der der Vertrag zustande kommt.

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§ 3 Speicherung des Vertragstextes

Wir speichern Ihre Bestellung, die eingegebenen Bestelldaten sowie den gesamten Vertragstext. Wir senden Ihnen per E-Mail eine Bestell-Eingangsbestätigung und anschließend eine Auftragsbestätigung.

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher im Fernabsatz:

1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Ausgenommen hierfür ist Bestandsware und fest verbaute Produkte.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ohne die Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

2. Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

  • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

  • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§ 5 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf

der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 6 Preise und Versandkosten

Alle Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer .

§ 7 Lieferbedingungen

7.1 Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands.

7.2 Die Ware wird, sofern nicht anders in der Bestellung/Auftragseröffnung angegeben, innerhalb von [60] Werktagen [an die Bordsteinkante] geliefert.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlungsbedingungen werden im Bestellantrag sowie in der Auftragsbestätigung angegeben.

Das Produkt wird erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und schriftlicher Freigabe im Produktionswerk zur Produktions freigegeben.

Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

8.1.1 Bei Wahl der Zahlungsart Vorkasse […]

8.2 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.

8.3 Der Kaufpreis ist mit Eintritt des Zahlungsverzugs während des Verzuges in Höhe von 4%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 9 Gewährleistung

Wenn Sie Verbraucher sind, erfolgt die Gewährleistung für die elektronischen Bauteile 24 Monate nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Dichtigkeit des Grundkörpers (Poolrohgerüst) gewähren der Hersteller 120 Monate Garantie.

 

§ 10 Haftung 

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach den Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

In anderen Fällen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsabschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von unseren Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 Kundenservice

Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag - Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr E-Mail an info@sun-voll-fun.de.

 

§ 12 Sonstiges

12.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

12.2 Die Europäischen Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese ist über die folgende Internetadresse erreichbar: 

 

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

 

12.3 Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Betrifft GIOIA Pool:

  1. Bauarbeiten und Kranarbeit (Abladung und Aushebung in den Aushub) besorgt der Kunde selbst.

  2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestellung durch den Kunden und gleichlautende Auftragsbestätigung durch die A-Mi-Gi Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH zu Stande.

  3. Die Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreis muss bei Vertragsunterzeichnung bezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag in voller Höhe bei der Abnahme des Schwimmbeckens in Bar zu bezahlen.

  4. Der Liefertermin erfolgt nach schriftlicher Terminvereinbarung.

  5. Geltungsbereich

    1. Diese AGB gelten für alle Poollieferungen samt Zubehör und sonstigen Leistungen der A-Mi-Gi Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt) an Verbraucher oder an Unternehmer (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“, „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ genannt).

    2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt.

    3. Gegenständliche AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen AN und AG

    4. Abweichungen oder Nebenabreden zu diesen AGB werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des AN verbindlich

    5. Mitarbeiter des AN sind nicht berechtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen abweichend von diesen AGB zu treffen. Derartige Abweichungen werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich durch einen Handlungsbevollmächtigten des AN bestätigt werden.

  6. Angebote

    1. Angebote des AN sowie auch der Inhalt von sonstigen Geschäftsunterlagen (Kataloge, Preislisten, Prospekte, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Kostenvoranschläge etc) sind gänzlich freibleibend, unverbindlich und durch den AN bis zur schriftlichen Annahme durch eine Auftragsbestätigung abänderbar sowie widerrufbar.

    2. Allfällige für die Ausführung eines angebotenen Auftrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom AG zu erwirken, der den AN diesbezüglich zu informieren und jedenfalls schad- und klaglos zu halten hat. Der AN ist nicht verpflichtet, mit den von ihm zu erbringenden Poollieferungen und sonstigen Leistungen zu beginnen, bevor diese Genehmigungen rechtswirksam erteilt wurden.

    3. Der angemessene Aufwand für auf Wunsch des AG angefertigte Entwürfe, Skizzen oder Muster ist dem AN über sein Verlangen zu ersetzen, wenn vom AG der in Aussicht genommene Auftrag nicht erteilt wird.

  7. Ein gültiger Vertrag kommt nur bei gleichzeitigem Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen zustande:

  8. durch vom AG unterschriebene Unterfertigung der Auftragsformulare des AN und durch die gleichlautende Auftragsannahme durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den AN.

  9. mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Anzahlung von 50% des Gesamtauftragsvolumens (Bruttobetrag) innerhalb der angegebenen Frist.

    1. Kommt ein gültiger Vertrag zustande, berechtigt dieser Vertrag den AN zur sofortigen Ausführung dieses Vertrages.

    2. Nicht geleistete Anzahlungen durch den AG verhindern ausdrücklich den Eintritt der Wirksamkeit des Vertrages. Die Anzahlung ist bei beiderseitiger Unterfertigung der Auftragsformulare zu leisten. Eine davon abweichende Anzahlungsfälligkeit bedarf ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung.

  10. Vertragsrücktritt 

    1. Erklärt der AG den Rücktritt vom Vertrag, ohne dazu berechtigt zu sein, hat der AN das Recht, die Rücktrittserklärung anzunehmen und eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des Gesamtauftragsvolumens (Bruttobetrag) einzubehalten bzw. einzufordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ungeachtet dessen bleibt auch das Recht des AN, weiterhin auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, aufrecht.

  11. Lieferung und Leistung

    1. Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bestem Wissen des AN, gelten ausschließlich in schriftlicher Form und beginnen ab Wirksamkeit des Vertrages sowie Abklärung aller technischer und bauseitiger Details. Ohne Anzahlung des AG wird der AN nicht tätig

    2. Für Abweichungen durch unerwartete Verzögerungen, insbesondere durch COVID-19 bedingte Lieferverzögerungen oder durch sonstige nicht vom AN verschuldete Umstände wie beispielsweise Erkrankung von Mitarbeitern, Streik, Aussperrung Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse (zB Sturm, Kälte) oder Verkehrsstörungen, Verzögerungen oder Veränderungen in der Belieferung mit Waren, Rohstoffen oder Maschinen, Krieg, hoheitliche Anordnungen oder tritt ein sonstiger Ausnahmezustand ein, durch die eine fristgemäße Lieferung zu normalen Arbeitsbedingungen unmöglich wird, haftet der AN nicht und verlängert sich die Lieferfrist für den AN in angemessenem Umfang. Saisonbedingt kann es je nach Lieferumfang ebenfalls zu erheblichen Verzögerungen kommen. Diese vom AN nicht verschuldeten Umstände oder Verzögerungen berechtigen den AG nicht zum Vertragsrücktritt. Werden Lieferung oder Leistung aus vom AN nicht verschuldeten Umständen oder Verzögerungen unmöglich, entfallen die beidseitigen Verpflichtungen hinsichtlich Lieferung und Leistung aus dem Vertrag. Etwaige Zusatz- bzw. Folgekosten des AG oder Dritter (zB Baumeister, Elektriker, Plattenleger) trägt der AG und können dem AN nicht verrechnet werden. Pönalen sind generell ausgeschlossen. 

    3. Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungs- bzw. Auftragsbetrages inklusive aller Nebengebühren im alleinigen und unbeschränkten Eigentum des AN. Der AG ist nicht berechtigt, über die gelieferten Waren und erbrachten Leistungen ohne Zustimmung des AN zu verfügen und trägt der AG mit Ablieferung der Ware und erbrachter Leistung das volle Risiko auch hinsichtlich der Gefahr des Unterganges, Verlustes oder der Wertminderung. Im Falle einer Pfändung der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen ist der AG verpflichtet, mit allen Mitteln die Einstellung der Exekution zu erwirken und den AN von der Pfändung umgehend zu verständigen. Diesbezüglich zusätzlich anfallende Kosten trägt der AG. 

    4. Im Insolvenzfall des AG ist der AN unter Berücksichtigung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Herausgabe der Ware zu verlangen. 

    5. Ist die Ware vom AN an einen bestimmten Ort zu liefern, so gilt die Lieferung dorthin, ohne weitere Vereinbarung, nicht als frachtfrei. Der AN ist in der Wahl des Transportmittels frei. 

    6. Nutzung und Gefahr gehen jedenfalls auf den AG über, wenn die Ware an den vereinbarten Ort geliefert wurde, und zwar unabhängig von den für die Lieferung oder Leistung vereinbarten Zahlungskonditionen.

  12. Zahlung 

  13. 1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Restkaufpreis nach erfolgter Anzahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer abzüglich erfolgter Anzahlung) in voller Höhe bei Lieferung zur Zahlung fällig und in bar zu bezahlen. 

  14. 2. Im Falle einer fehlenden Zahlung ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware sowie die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen zurückzufordern und alle mit diesem Vorgang verbundenen Schadenersatzansprüche (siehe dazu auch Punkt 12) inklusive Anspruch auf entgangenen Gewinn und anfallende Kosten gegenüber dem AG geltend zu machen.

  15. 3. Wenn keine Lieferung möglich war, hat der AN Anspruch auf Ersatz sämtlicher damit verbundener Kosten, insbesondere auch jene, die zur Vorbereitung getätigt wurden. Ungeachtet dessen bleibt das Recht des AN, weiterhin auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, aufrecht. Nach dem ersten erfolglosen Mahnschreiben des AN wird der Anspruch des AN gegen den AG auf Kosten des AG zunächst von einer Anwaltskanzlei eingemahnt, sodann gerichtlich geltend gemacht.Wird über das Vermögen des AG ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, kann der AN ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

  16. 4. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden beim AG als Verbraucher Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 4% und beim AG als Unternehmer Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz jeweils bezogen auf den offenen Rechnungsbetrag verrechnet.Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

  17. 13. Gewährleistung und Garantie 

  18. 1. Auftretende Mängel sind dem AN unmittelbar, nach Lieferung und Übernahme des Vertragsgegenstandes oder nach sichtbar werden der Mängel, schriftlich bekannt zu geben und detailliert zu beschreiben. Falschlieferungen oder offensichtliche Mängel am Vertragsgegenstand sind sofort bei Übernahme dem AN bekannt zu geben.

    1. Der AG kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch des Vertragsgegenstandes verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder für den AN nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist; nur in den beiden letzteren Fällen kann der AG Preisminderung oder Wandlung verlangen, wobei der Wandlungsanspruch nur dann zusteht, wenn der Mangel nicht geringfügig ist. Die Bearbeitung und Behebung des Mangels kann saisonal bedingt länger dauern.

    2. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung dürfen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung führen. Ein Rückbehalt von Zahlungen durch den AG aufgrund von Mängeln ist ausschließlich in der Höhe des mangelhaften Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt.

    3. Vom jeweiligen Hersteller der Ware zur Verfügung gestellte Angaben über die Behandlung, Verwendung, Pflege etc. sind beachtlich. Bei Missachtung der Herstellerangaben erlischt das Recht auf Gewährleistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind überdies Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien, vom AG oder dritter Seite beigestelltes Material, Anweisungen des AG oder Arbeiten Dritter verursacht worden sind. Der AN haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse und Feuchtigkeit. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt überdies, wenn ohne schriftliche Zustimmung des AN Änderungen oder Instandsetzungen am Vertragsgegenstand vorgenommen werden. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche gegen den AN sind ausgeschlossen. Eine Haftung des AN für weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für eventuelle Folgeschäden bzw. zeitliche Verzögerungen ist gänzlich ausgeschlossen Der AN übernimmt für die Pumpe und die elektrischen Abnehmer die Funktionsgarantie für 24 Monate und für das Schwimmbecken die Garantie für 120 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit Lieferung zu laufen.

 

14.Schadenersatz und Haftung

  1. Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, bleibt die Haftung des AN in allen Fällen auf jene Schäden beschränkt, die am Gegenstand der Lieferung oder Leistung entstanden sind, wobei den AG nur grobe Fahrlässigkeit des AN zum Schadenersatz berechtigt. Für durch leichte Fahrlässigkeit durch den AN oder Personen, für die der AN einzustehen hat, verursachte Schäden oder Folgeschäden, haftet der AN nicht. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatzanspruch, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn etc. ist die Haftung des AN ausgeschlossen, sofern dem AN nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. In jedem Fall ist der Schadenersatzanspruch, ausgenommen bei Personenschäden, mit 5% der Auftragssumme begrenzt.

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15.Datenschutz

  1. Der AG anerkennt, dass die im Rahmen eines Vertragsabschlusses, Angebots oder sonstigen Schriftverkehrs aufgenommenen (Kontakt-)Daten des AG für Zwecke der Buchhaltung des AN und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Der AG erteilt hiermit überdies seine ausdrückliche Zustimmung, dass die durch den Vertragsabschluss erhaltenen Kundendaten vom AN automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen; die Daten dürfen ferner zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken des AN verwendet werden. Der AG stimmt weiters dem Versenden von Informationen sein Anliegen sowie Anliegen des AN betreffend an die vom AG angegebenen Kontaktdaten (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) ausdrücklich zu. Die Daten des AG verbleiben im Besitz des AN und werden nicht an Dritte weitergegeben. Allerdings erklärt sich der AG damit einverstanden, dass der AN Kontaktdaten des AG (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an den am Projekt beteiligten - Unternehmen und Kooperationspartner (wie Kranführer, Baumeister, Installateure etc.) weitergibt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

  2. Der AG ist verpflichtet, dem AN Änderungen seiner Anschrift rechtzeitig schriftlich bekanntzugeben. Schriftstücke (z.B. Rechnungen, Ablehnung des Auftrages etc.), die dem AG an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift oder Adresse übermittelt werden, gelten in jedem Fall als zugegangen.

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14.Wichtige Hinweise

  1. Die Vorschläge des AN über die Verwendung des Vertragsgegenstandes erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung für die Tauglichkeit zu einem bestimmten Verwendungszweck.

  2. Sofern der Hersteller einer Ware Anleitungen (Einbau, Montage, Verwendung, Wartung, Pflege etc.) zur Verfügung stellt, ist der AG verpflichtet, diese in vollem Umfang zu beachten, andernfalls jegliche Gewährleistung und Haftung durch den AN entfällt. Sollte der AG keine Anleitung erhalten haben, ist dieser verpflichtet, diese rechtzeitig beim AN einzufordern.

  3. Für den Erhalt der Herstellergarantien sind vom AG die jeweiligen Bedingungen des Herstellers zu beachten und einzuhalten. Der AN haftet für Garantien des Herstellers in keinem Fall

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15.Urheberrechte

  1. Der AN behält sich sämtliche Rechte an den von ihm verwendeten Entwürfen, Angeboten, Projekten und den zugehörigen Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht vom AN, sondern lediglich aus seiner Sphäre stammen, vom AG nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind dem AN über sein Verlangen sofort zurückzustellen.

  2. Der AG ist hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass von Mitarbeitern des AN getätigte Foto- und Videoaufnahmen von Baustellen- und Montagetätigkeiten im Privatbereich des AG, ferner sonstige Bilder, Zeichnungen oder Skizzen zur freien Verfügung des AN stehen.

  3. Der AG erklärt außerdem sein Einverständnis als Referenzkunde, ohne Namensnennung, inklusive Bildmaterial in allen Medienformaten, wie Print-, Onlinemedien und dergleichen geführt zu werden, dies insbesondere anonymisiert zu PR-, Marketing- oder Werbezwecken. Dieses Einverständnis kann der AG jederzeit schriftlich per Fax oder E-Mail widerrufen.

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16.Mitwirkungspflichten und Warnpflichten

  1. Für Tätigkeiten, die nicht schriftlich an den AN beauftragt wurden, haftet der AN nicht. Der AN haftet nur für die im schriftlich vereinbarten Auftrag angeführten Lieferungen und Leistungen. Folgende Aufgaben übernimmt der AN ausdrücklich nicht und ist der AN demnach auch nicht haftbar, dies unter anderem für: Behördliche Genehmigungen, Bauliche Durchführbarkeit des Projektes, Schäden bzw. Mängel durch von außen eindringendes Wasser und/oder Kondenswasserbildung, falsch und/oder schlecht ausgeführte bauseitige Arbeiten, sämtliche Bauarbeiten (Aushub der Poolbeckengrube, Hinterfüllung des Poolbeckens), Kranarbeiten (Abladung), Elektroarbeiten, Anschlüsse an Leitungswasser und Kanal, Stemm-, Grab-, Bau- und Betonarbeiten, Setzungen des Erdreiches, Formveränderung von Holzuntergründen, Frostschäden, unzureichende Be- und Entlüftung der Technik.

  2. Der AG trägt bei Beteiligung mehrerer Firmen und Gewerken die Verpflichtung, die Koordination der einzelnen Gewerke zu übernehmen und die einzeln aufeinander aufbauenden Leistungen derart zu koordinieren und zu überprüfen, dass die jeweilige Vorleistung eine taugliche Grundlage für die Nachfolgeleistung darstellt. Den AG trifft eine Mitwirkungspflicht. Demnach steht dem AN das vereinbarte Entgelt zu, wenn der AN zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen, daran verhindert worden ist. Der AG haftet in diesem Falle für das Entgelt des AN sowie allfällige Mehrkosten (zB Bauablaufstörungen, Behinderungen).

  3. Im Rahmen der Prüf- und Warnpflicht prüft der AN ausschließlich augenscheinliche Mängel, die auch einem Laien hätten auffallen müssen. Folglich lehnt der AN ausdrücklich ab, Vorleistungen anderer Gewerke mit technischen Hilfsmitteln zu überprüfen. Misslingt das Werk infolge offenbarer Untauglichkeit des vom AG gegebenen Stoffes oder offenbar unrichtiger Anweisungen des AG, so ist der AN für den Schaden nur dann verantwortlich, wenn der AN den AG vorher nicht gewarnt hat.

  4. Der AG hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der Aushub und die Poolbodenplatte korrekt ausgeführt worden sind. Bei einem Überlaufbecken gilt eine Toleranz betreffend die Ausführung der Bodenplatte von +/- 0,1 mm.

  5. Sind die dem AG obliegenden Vorarbeiten oder Vorleistungspflichten zum Zeitpunkt der Poolanlieferung nicht ordnungsgemäß erbracht, haftet der AG für sämtliche den AN aus diesem Anlass heraus entstehenden Kosten und Aufwendungen, insbesondere Mitnahme des Pools infolge Nichtablieferung, Lagerkosten, neue Terminvereinbarung, neue Anlieferungskosten. Findet sich der vom AG zu besorgende Kran zur Abladung des Pools nicht vor Ort, haftet der AG für sämtliche damit verbundene Mehrkosten, insbesondere Steh- und Wartezeit sowie damit verbundene Folge- bzw. Mehraufwendungen zu anderen Projekten.

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17. Schreib-, Druck- und Rechenfehler

17.1 Schreib-, Druck- und Rechenfehler in allen Unterlagen des AN sind vorbehalten und können nach Bekanntwerden vom AN geändert werden.

Verträge können vom AN dementsprechend angepasst werden.

Nebenabreden gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und bestätigt werden.

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18.Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

19.Rechtswahl und Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht vereinbart.

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